Mitsegelvoraussetzungen - Mitsegeln - Mitsegeltörns von professionellen Anbietern

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Mitsegelvoraussetzungen bei Mitsegeltörns

Achtung - natürlich gelten für jeden Mitsegeltörn die AGB´s des jeweilgen Anbieters, die dem Angebot beigefügt wird. Hier Grundsätzliches - meist für alle Törns gültig:

Törn, Leistung, und Inhalte
Bei den Törns handelt es sich nicht um eine Yachtmitfahrt oder eine Rundreise mit bestimmtem Tagesziel, noch eine Beförderungsleistung. Der Mitsegler ist kein Passagier, sondern ein Teil der bordfahrenden Crew und nimmt an einem gemeinsamen Segeltörn teil. Der Törn beginnt beim ersten betreten und endet beim letzten Verlassen der Yacht.

Zahlungen
Bei Vertragsabschluss zahlt der Teilnehmer in der Regel 30% auf das angegebene Konto die restlichen 70% sind 4 Wochen vor Törn Beginn fällig. Der Veranstalter stellt für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit sicher, dass dem Reiseteilnehmer die Vorauszahlungen und andere notwendige Aufwendungen, die dem Reiseteilnehmer infolge der Zahlungsunfähigkeit entstehen, erstattet werden und übersendet dem Reiseteilnehmer mit der Buchungsbestätigung einen entsprechenden Sicherungsschein.

Versicherung
Die Yachten sind GEWERBLICH haft- und kaskoversichert, bei einer Selbstbeteiligung von 500 - 3.500 € pro Einzelschaden. Die anteilige Kaution wird manchmal im Schadensfall beim Skipper hinterlegt, Skipper und Crew tragen im Schadensfall die Selbstbeteiligung gemeinsam. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei der Teamarbeit entstanden oder lässt sich der Verursacher nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam.

Annullierung
Der Reiseteilnehmer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen. Der Veranstalter kann in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe des Törn Preises unter Abzug der aufgrund der Kündigung ersparten Aufwendungen sowie seiner Einnahmen durch anderweitige Verwendung des Platzes beanspruchen. Anstatt der so berechneten Entschädigung kann der Veranstalter eine Pauschale verlangen (je nach AGB )

Andere Ausgangshäfen Törn Beginn, Start- und Zielort
Törn Beginn, Start- und Zielort werden im Einzelfall vereinbart und sind Bestandteil des Vertrages. Die im Internet beschriebene oder vor Törn Antritt besprochene Reiseroute wird von dem Törn Anbieter und den von uns eingesetzten Skippern je nach Wind- und Wetterbedingungen entsprechend angepasst und ist somit nur als Empfehlung zu verstehen. Crew und Skipper können während des Törns Ideen und Vorschläge für die Reiseroute einbringen, die Entscheidung für oder gegen eine Törn Abschnitt unterliegt letztendlich dem Skipper, der nach seemännischen und nautischen Bedingungen abschließend entscheidet. In diesem Zusammenhang können auch zusätzliche Nachtfahrten zum Erreichen des bestmöglichen Törn Ziels nötig werden.

Gewährleistung, Mindestteilnehmerzahl, Einschränkungen
Kann der Veranstalter die vereinbarte Yacht nicht zur Verfügung stellen, ist der Teilnehmer ohne Einschränkung seiner Gewährleistungsrechte verpflichtet, eine zumutbare Ersatzyacht als Abhilfe zu akzeptieren. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt je nach Anbieter in der Regel 2-4 Personen. Der Anbieter  kann einen Törn vor Beginn auch absagen, wenn dessen Durchführung durch unvorhergesehene Umstände unmöglich oder gefährdet wird und diese bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Solche unvorhersehbaren Umstände können u.a. die zu geringe Teilnehmerzahl für den jeweiligen Törn sein oder ein technischer Ausfall des Schiffes oder Ersatzschiffes (z.B. durch Havarie, Blitzschlag, schweres Wetter). Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Körperliche Verfassung:
- gute Bewegungsfähigkeit
- körperliche und geistige Gesundheit (kein Asthma, akute Bandscheibenvorfälle, etc - je nach Anbieter.
- Außerdem muss man mindestens 15 Minuten im freien Wasser schwimmen können.
Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen, können wir aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht mitnehmen.
 
Reiserücktrittsversicherung
Der Reiseteilnehmer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen. Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Buchung kann jeder Teilnehmer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Entsprechende Unterlagen können wir per Link zusenden. Wird von deiner Törn Buchung zurückgetreten, muss der Reiserücktritt schriftlich an den Anbieter erfolgen. Der Veranstalter kann in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe des Törn Preises unter Abzug der aufgrund der Kündigung ersparten Aufwendungen sowie seiner Einnahmen durch anderweitige Verwendung des Platzes beanspruchen. (Je nach AGB)  Alle Anbieter bieten eine Absicherung der Anzahlung durch einen Sicherungsschein an.


Stand 10/2022


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